Sehr geehrte TeilnehmerInnen,
gemäß § 13 Absatz I Satz 6 Nr. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an einer Schule auch während des Unterrichts, wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises in dem die Schule gelegen ist (Standort der Schule) die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung 50 oder mehr Fälle je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen beträgt.
Die Politische Bildungsstätte Helmstedt als Heimvolkshochschule ist eine öffentliche, allgemeinbildende Schule im Sinne des § 13 Absatz 6.
Gemäß der Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt vom 09.01.2021 sind dabei die vom Landkreis Helmstedt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzen unter www.helmstedt.de maßgeblich.
Somit besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Politischen Bildungsstätte auch während des Unterrichts, sowohl für die Lehrenden, als auch für die Teilnehmer.
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